Rassismus
Das Verständnis von Rassismus ist in Deutschland stark an den Nationalsozialismus gekoppelt. Doch Rassismus ist kein Synonym für Rechtsextremismus. Vor allem die Diskussion über "Racial Profiling", islamfeindliche Straftaten oder die Forderungen rechtspopulistischer Parteien haben die Frage aufgeworfen, was Rassismus im 21. Jahrhundert bedeutet.
Was ist Rassismus?
Rassismus liegt vor, wenn Menschen aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher Merkmale (z.B. Hautfarbe, Herkunft, Religion) als homogene Gruppen konstruiert, negativ bewertet und ausgegrenzt werden. In der Regel wird zwischen zwei Formen von Rassismus unterschieden:
- Der "klassische" Rassismus behauptet eine Ungleichheit und Ungleichwertigkeit von Menschen aufgrund der oben genannten Merkmale.
- Der sogenannte Neorassismus oder Kulturrassismus dagegen argumentiert mit kulturellen Zuschreibungen wie etwa "die Muslime" oder "die Roma", die mit ihren Werten und Traditionen nicht "zu uns passen".
Lesenswert:
– Die "Bundeszentrale für politische Bildung" zeichnet in einem Dossier die Geschichte des Rassismus-Begriffs nach und gibt einen Überblick über verschiedene Definitionen.
– Informationen zum Thema bietet auch die Website "Belltower News".
Institutioneller oder struktureller Rassismus
Beim "strukturellen" oder auch "institutionellen Rassismus" geht es nicht um eine Interaktion zwischen zwei Menschen, sondern um rassistische Strukturen und Verfahrensweisen innerhalb von Institutionen.
Untersuchungen weisen beispielsweise auf institutionellen Rassismus im Bildungsbereich hin: Die Kriterien, nach denen benotet oder versetzt wird, benachteiligen Menschen mit bestimmten Merkmalen.
Ein weiteres Beispiel sind rassistische Strukturen bei Polizei und Ermittlungsbehörden, die nach der Selbstenttarnung des "NSU" in den Fokus gerückt sind. Hier geht es meist um Schlagworte wie "Racial profiling", Rasterfahndung oder die Verharmlosung von rassistischen Straftaten durch Behörden.
Wie verbreitet ist Rassismus in der Gesellschaft?
Mehrere Umfragen weisen darauf hin, dass rassistische Einstellungen weit verbreitet sind:
- Laut der "Mitte"-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von 2019 vertreten rund 7 Prozent der Bevölkerung rassistische Auffassungen – das heißt sie werten Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder Abstammung ab. Rund 19 Prozent sind "fremdenfeindlich" eingestellt – weil sie etwa Aussagen zustimmen wie "Es leben zu viele Ausländer in Deutschland". Deutlich stärker verbreitet sind feindliche Einstellungen gegenüber Asylsuchenden: Laut der Studie werten rund 54 Prozent der Befragten Asylsuchende ab, das sind 10 Prozentpunkte mehr als noch 2014. Quelle
- Eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2018 zeigt ähnlich hohe Werte. Demnach vertreten rund 24 Prozent der Bevölkerung "ausländerfeindliche" Einstellungen.Quelle
Wie viele rassistische Straftaten gibt es?
2019 zählte das Bundesinnenministerium (BMI) 7.909 rassistische Straftaten. Das waren rund 3 Prozent mehr als im Vorjahr. In der Statistik des BMI werden rassistische Delikte als "fremdenfeindlich" bezeichnet. Der Begriff ist allerdings umstritten: Er sei ungenau und gebe die Perspektive der Täterinnen und Täter wieder, kritisieren Fachleute.Quelle
Rassistische Straftaten zählen zum Bereich der sogenannten "Hasskriminalität" – ebenso wie antisemitische, islamfeindliche und antiziganistische Delikte, die jeweils separat erfasst werden. Insgesamt registrierten die Behörden 2019 mehr als 8.500 solcher Hassverbrechen. 2016 waren es noch über 10.000.Quelle
Wie aussagekräftig sind behördliche Zahlen?
In einer Expertise für den MEDIENDIENST schreibt die Rechtsanwältin Kati Lang: Viele rassistische Straftaten tauchen in der Statistik des BMI nicht auf. Das liege unter anderem daran, dass viele Betroffene Vorfälle nicht anzeigen. Zudem seien Polizeibehörden nicht ausreichend für Rassismus sensibilisiert, um rassistische Straftaten als solche zu erkennen. Opferberatungsstellen erfassen daher deutlich mehr Delikte als die Behörden, so Lang.Quelle
Zahlen zu rassistischen Gewalttaten veröffentlicht auch der "Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt" (VBRG). Erfasst sind hier aber nur Taten in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und den fünf ostdeutschen Bundesländern. 2019 zählte der VBRG 841 rassistische Gewalttaten. Sie richteten sich überwiegend gegen Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung und Schwarze Deutsche.Quelle
Angriffe gegen Flüchtlinge
2019 gab es bundesweit 1.746 Straftaten gegen Geflüchtete. 126 davon richteten sich gegen Flüchtlingsunterkünfte, die restlichen 1.620 fanden außerhalb von Unterkünften statt. Die Zahl der Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte erreichte 2015 ihren Höhepunkt und ist seitdem rückläufig.Quelle
Ebenfalls registriert werden Angriffe auf Menschen und Organisationen, die sich für Flüchtlinge einsetzen: 2019 zählten die Behörden 124 solcher Straftaten, 2018 waren es 95.Quelle
Die "Amadeu Antonio Stiftung" und "Pro Asyl" führen eine eigene "Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle". Demnach gab es 2019 über 1.100 Übergriffe auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte. Drei davon waren Brandanschläge auf Unterkünfte, weitere 198 tätliche Übergriffe auf Asylsuchende (Stand: Mai 2020; es gibt regelmäßig Nachmeldungen).Quelle
Geahndet werden Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte nur selten. Das zeigt eine Recherche des Südwestrundfunks und Bayerischen Rundfunks: Bei den mehr als 2.500 Angriffen, die sich laut Rechercheteam von 2015 bis 2018 ereigneten, kam es nur in 206 Fällen zu Verurteilungen.Quelle
Antimuslimischer Rassismus
"Antimuslimischer Rassismus" steht für die pauschale Abwertung und Diskriminierung von Menschen, die als Muslim*innen wahrgenommen werden. Verwandte und synonyme Begriffe sind "Muslimfeindlichkeit, "Islamfeindlichkeit" oder "Islamophobie".Quelle
Antimuslimische Einstellungen
Mehrere repräsentative Untersuchungen zeigen: Vorurteile und negative Einstellungen gegenüber Muslim*innen und "dem Islam" sind weit verbreitet.
- Mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Befragten in Deutschland empfindet den Islam als bedrohlich. Das geht aus dem „Religionsmonitor“ der Bertelsmann-Stiftung hervor, der im Juli 2019 veröffentlicht wurde. Mehr als 40 Prozent hätten etwas dagegen, wenn ein Muslim oder eine Muslimin in die Familie einheiraten würde (44 Prozent im Westen, 47 Prozent im Osten). 13 Prozent der Befragten würden Muslim*innen die Zuwanderung untersagen (11 Prozent im Westen, 20 Prozent im Osten).Quelle
- Mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland stimmen der Aussage zu, "durch die vielen Muslime hier fühle ich mich manchmal wie ein Fremder im eigenen Land". Laut der Bielefelder "Mitte"-Studie waren es 2018 rund 35 Prozent, laut der Leipziger "Autoritarismus"-Studie sogar rund 56 Prozent. Viele vertreten zudem die Meinung, man solle Musliminnen und Muslime die Zuwanderung nach Deutschland untersagen: die "Mitte"-Studie kam hier auf etwa 18 Prozent, die "Autoritarismus"-Studie auf rund 44 Prozent. Auch diese beiden Untersuchungen zeigen, dass es im Osten Deutschlands zum Teil mehr Vorbehalte gegen Muslim*innen gibt als im Westen.Quelle
- Jede/r Zweite/r ist der Auffassung, der Islam passe nicht in die deutsche Gesellschaft. Das ergab eine Umfrage der Evangelischen Kirche im Jahr 2018. Rund 45 Prozent der Befragten erklärten, sie hätten etwas gegen einen muslimischen Bürgermeister oder eine muslimische Bürgermeisterin in ihrer Gemeinde.Quelle
- Wer Musliminnen und Muslime persönlich kennt, neigt eher dazu, eine positive Meinung über die Personen und ihre Religion zu haben. Das geht aus einer 2018 veröffentlichten Umfrage des Pew Research Center hervor. Die "Kontakthypothese", wonach persönliche Kontakte gegen Vorurteile helfen, wird auch durch hiesige Studien gestützt.Quelle
Antimuslimische Straftaten
2019 zählte das Bundesinnenministerium (BMI) 950 antimuslimische beziehungsweise islamfeindliche Straftaten. Das waren rund 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Etwa 90 Prozent der Delikte waren rechts motiviert.Quelle
Erfasst werden auch Angriffe auf religiöse Einrichtungen und Religionsstätten. Vorläufige Zahlen zeigen, dass es 2019 184 solcher Angriffe gab. Bis 2018 wurden nur Angriffe auf Moscheen erfasst, deswegen fallen die Zahlen in den Vorjahren deutlich geringer aus und lassen sich nicht mit aktuellen Angaben vergleichen.Quelle
Generell ist bei den Zahlen zu berücksichtigen, dass nicht alle Straftaten angezeigt oder von den Behörden als islamfeindlich erkannt werden. Islamische Organisationen kamen in den vergangenen Jahren teils zu deutlich höheren Zahlen als das Bundesinnenministerium. Der islamische Dachverband DITIB etwa erfasste 2016 in einer eigenen Erhebung 115 Angriffe auf Moscheen. Die Organisation FAIR International dokumentiert Angriffe auf Moscheen auf der Webseite #brandeilig. Für 2019 sind dort insgesamt 141 Angriffe aufgeführt. 2018 kommt die Organisation auf rund 90 Übergriffe. Darunter waren elf Brandanschläge und zwei Angriffe mit einem Luftgewehr.Quelle
Antiziganismus in Deutschland
Antiziganismus ist ein spezifischer Rassismus gegen Menschen, die als Sinti*ze und Rom*nja wahrgenommen werden. Die einzige repräsentative Studie, die sich ausschließlich mit den Einstellungen gegenüber der Gruppe befasst, wurde 2014 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht. Sie zeigt: Etwa jede*r dritte Deutsche will keine Sinti*ze oder Rom*nja als Nachbar*innen. Rund 9 Prozent der Befragten zeigen ihnen gegenüber eine "starke" Abneigung, 16 Prozent eine "mittlere" Abneigung. Laut der Studie wird keine andere Minderheit so stark abgelehnt wie diese Gruppe.Quelle
Ähnliche Werte zeigt die "Mitte"-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von 2019. Demnach sind rund 26 Prozent der Bevölkerung Sinti*ze oder Rom*nja gegenüber feindlich eingestellt.Quelle
Laut einer Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2018 teilen rund 60 Prozent der Befragten die Auffassung, Sinti*ze oder Rom*nja neigten zur Kriminalität. 56 Prozent stimmten der Aussage zu, sie hätten Probleme damit, wenn sich Angehörige der Minderheit in ihrer Gegend aufhalten.Quelle
Eine qualitative Studie zu beruflich erfolgreichen Frauen aus Roma- und Sinti-Familien zeigt: Alle Befragten haben in der Schule Diskriminierung erlebt. Bis sie in die Schule kamen, hatten viele von ihnen noch nie das Wort "Zigeuner" gehört.Quelle
Eine Befragung unter den deutschen Sinti*ze und Rom*nja veröffentlichte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma 2006. Dabei gaben 76 Prozent der Befragten an, bei der Arbeit, von Nachbar*innen, in Gaststätten oder an anderen Plätzen schon häufiger diskriminiert worden zu sein.Quelle
2019 zählten die Behörden 78 antiziganistische Straftaten. 2018 waren es 63 Delikte. Fast alle davon waren rechts motiviert. Antiziganistische Straftaten werden seit 2017 in der Statistik zur "Politisch Motivierten Kriminalität" erfasst.Quelle
Racial Profiling
Was ist Racial Profiling?
Von Racial Profiling spricht man, wenn die Polizei Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale kontrolliert, ohne dass es einen konkreten Anlass gibt. Es ist auch dann Racial Profiling, wenn das Aussehen einer von mehreren Anhaltspunkten für die Kontrolle ist.Quelle
Wie viele Fälle sind bekannt?
Eine repräsentative Studie aus dem Jahr 2017 zeigt: 14 Prozent der Schwarzen Menschen in Deutschland haben in den vorangegangenen fünf Jahren Racial Profiling erlebt.Quelle
Behörden erfassen weit weniger Fälle: 2019 registrierte die Bundespolizei beispielsweise nur 51 Beschwerden wegen Racial Profiling. Im Zeitraum 2016 bis 2019 waren es 137 Beschwerden. Fachleute erklären die niedrigen Zahlen damit, dass es in Deutschland kaum unabhängige Beschwerdestellen gibt. Betroffene müssen Beschwerden bei der Polizei einreichen. Das führe oft zu Gegenanzeigen. Der Gerichtsprozess sei wiederum teuer und wenig erfolgversprechend.Quelle
Welche Folgen hat Racial Profiling für die Betroffenen?
Eine Studie aus der Schweiz zeigt: Betroffene von Racial Profiling können chronische Angst vor Kontrollen entwickeln und verlieren Vertrauen in die Polizei. Viele schämen sich oder fühlen sich bloßgestellt. Zudem berichten Betroffene, dass sie bestimmte Orte meiden oder sich zurückziehen. Eine Person gab an, sie habe ihren Beruf verloren, weil sie durch ein Polizeiverhör zu spät zur Arbeit gekommen sei. In Deutschland berichten Menschen von ähnlichen Erfahrungen.Quelle
Wie ist die Rechtslage?
Auf internationaler Ebene verbieten die Menschenrechtsabkommen der UN und des Europarats Racial Profiling. Auf nationaler Ebene verstoßen rassistische Polizeikontrollen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 2018 klargestellt. Der Grundgesetz-Artikel besagt, dass "niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt [...] werden [darf]." Zugleich gibt es jedoch Gesetze, die Racial Profiling begünstigen.Quelle
- Laut §22 Bundespolizeigesetz soll die Bundespolizei unerlaubte Einreisen verhindern. Dafür darf sie in Zügen, an Bahnhöfen und Flughäfen Personen kontrollieren und mitgeführte Sachen wie Gepäck in Augenschein nehmen. In der Praxis greifen Beamt*innen oft auf äußerliche Merkmale wie die Haut- oder Haarfarbe zurück, um vermeintlich unerlaubte Einreisen festzustellen.Quelle
- Daneben erlauben §23 des Bundespolizeigesetzes und verschiedene Landespolizeigesetze, dass Polizeibeamt*innen Personen an "gefährlichen Orten" nach dem Ausweis fragen, ohne dass es einen konkreten Verdacht gegen sie gibt. Anwohner*innen und Passant*innen sind an diesen Orten besonders oft von Racial Profiling betroffen.Quelle
Was ist die Antirassismus-Konvention der UN?
Die Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen ist die erste völkerrechtlich bindende Erklärung gegen Rassismus. Sie wurde 1965 beschlossen und 1969 von Deutschland ratifiziert. Alle vier Jahre muss die Bundesregierung einen Bericht abgeben, in dem sie über die Umsetzung des Abkommens informiert. Der letzte Bericht wurde im April 2020 beim zuständigen UN-Fachausschuss eingereicht, der den Bericht nun prüft. Stellt der Ausschuss fest, dass Deutschland das Abkommen nicht hinreichend umsetzt, kann er Handlungsempfehlungen formulieren. Im letzten Prüfverfahren 2015 hatte der Ausschuss betont, dass es bei der Bekämpfung von Rassismus in Deutschland großen Handlungsbedarf gebe.Quelle
In Deutschland gibt es die Möglichkeit, ein Individualbeschwerdeverfahren einzuleiten. Das heißt: Einzelpersonen oder Personengruppen können sich an den UN-Antirassismusausschuss wenden, wenn sie sich durch den deutschen Staat in ihren Rechten verletzt sehen. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn "der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft wurde".Quelle
Die erste Beschwerde dieser Art endete mit einer Rüge an Deutschland: 2010 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft eine Klage gegen den früheren Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung und Beleidigung abgelehnt. Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg wandte sich daraufhin an den UN-Antirassismusausschuss. Dieser stellte 2013 fest, dass die Berliner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sarrazin zu schnell eingestellt und damit gegen die UN-Antirassismuskonvention verstoßen habe.Quelle
Was ist die Antirassismus-Kommission des Europarats?
Die Antirassismus-Kommission des Europarats (ECRI) ist ein Gremium, das zur Bekämpfung des Rassismus in Europa beitragen soll. Die Kommission arbeitet eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen und veröffentlicht regelmäßig Länderberichte, in denen sie Lücken der Rassismus-Bekämpfung aufzeigt und Empfehlungen gibt.
Der letzte Bericht zu Deutschland ist im März 2020 erschienen. Darin heißt es, Deutschland habe zwar "gute Praktiken entwickelt", um Rassismus zu begegnen. Es gebe aber "Themen, die Anlass zur Sorge bereiten". So sei das Mandat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zu eng gefasst, um Betroffene von Rassismus wirksam zu unterstützen. An Schulen fühlten sich Lehrkräfte nicht hinreichend auf den Unterricht in diversen Klassen vorbereitet. Und bei der Polizei gebe es zu wenig Bewusstsein für das Problem des Racial Profiling. Die Kommission schlägt unter anderem vor:
- Das Mandat der ADS sollte ausgeweitet werden. Dazu gehöre auch, der ADS zu ermöglichen, Betroffenen von Rassismus und Diskriminierung Rechtsbeistand zu leisten und sie vor Institutionen, Entscheidungsorganen und Gerichten zu vertreten.
- Die Bundesländer sollten Lehrkräfte in der Aus- und Fortbildung besser darauf vorbereiten, in multikulturellen Klassen zu unterrichten und bei Fällen von Diskriminierung einzugreifen.
- Die Polizei sollte eine Studie zu Racial Profiling in Auftrag geben und Maßnahmen ergreifen, die rassistischen Polizeikontrollen vorbeugen.Quelle
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