Diskriminierung
In Deutschland gibt es keine einheitliche Erfassung von Diskriminierungsfällen – eine umfassende Statistik fehlt. Wir wissen daher wenig über das Ausmaß von Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen. Dennoch lassen einige Untersuchungen Aussagen darüber zu.
Was besagt das Gesetz gegen Diskriminierung?
Nicht alles, was Menschen als diskriminierend empfinden, ist auch eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Gesetz gilt seit 2006 und nennt in §1 sechs „Gründe“, aus denen niemand „benachteiligt“ werden darf:
- Alter
- Behinderung
- ethnische Herkunft, Hautfarbe und "Rasse"
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- sexuelle Identität
Das AGG gilt im Arbeitsleben und bei sogenannten Alltagsgeschäften. Es regelt das Verhältnis der Bürger*innen untereinander und nicht – wie oft fälschlich angenommen wird – zwischen Staat und Bürger*innen (hier gilt das Grundgesetz).
Anders ist es beim Berliner Antidiskriminierungsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen wurde: Es geht über das AGG hinaus und ermöglicht es, auch gegen staatliche Diskriminierung vorzugehen – also beispielsweise gegen rassistische Polizeikontrollen. Berlin ist das erste Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet hat.Quelle
Zum AGG hat die "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" (ADS) 2016 eine Evaluation vorgelegt. Darin plädieren Wissenschaftler*innen für eine Reform des Gesetzes. Unter anderem fordern sie, die Frist zu verlängern, in der Betroffene von Diskriminierung Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung geltend machen können. 2019 veröffentlichte die ADS eine Expertise zum Gesetz. Darin empfehlen die Autor*innen unter anderem, das Merkmal "ethnische Herkunft" im AGG zu konkretisieren – also beispielsweise Benachteiligungen wegen der Sprache oder der Staatsangehörigkeit in den Schutzbereich mit einzubeziehen.Quelle
Was machen Antidiskriminierungsstellen?
In Deutschland gibt es fünf staatliche Antidiskriminierungsstellen: die "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" sowie die Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Sie sind unter anderem dafür zuständig, über die Inhalte des AGG zu informieren und Beratungsangebote zu vermitteln. Eine bundesweite Liste von Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung finden Sie hier.
Wie oft erleben Menschen mit Migrationshintergrund Diskriminierung?
Menschen aus Einwandererfamilien sind besonders häufig von Diskriminierung betroffen – das zeigt eine repräsentative Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2016. Demnach hat jede*r zweite Befragte mit Migrationshintergrund in den letzten zwei Jahren Diskriminierung erlebt. In der Gesamtbevölkerung war es etwa jede*r Dritte. Der MEDIENDIENST hat in einem Artikel die wichtigsten Ergebnisse der Studie zusammengefasst.Quelle
Detailliertere Ergebnisse liefert eine 2018 veröffentlichte Analyse des SVR-Forschungsbereichs:
- Menschen, deren Migrationshintergrund äußerlich erkennbar ist – etwa durch die Hautfarbe – fühlen sich häufiger diskriminiert (48 Prozent) als Menschen ohne "sichtbaren" Migrationshintergrund (17 Prozent). Besonders stark betroffen sind Menschen, die neben einem erkennbaren Migrationshintergrund auch einen Akzent haben: Hier gaben 59 Prozent an, Diskriminierung erlebt zu haben.
- Türkeistämmige Menschen berichteten am häufigsten von Benachteiligungen (54 Prozent). Unter (Spät-)Aussiedler*innen gaben 34 Prozent an, Diskriminierung erlebt zu haben. Bei Menschen aus anderen EU-Staaten waren es 26 Prozent.
- Muslim*innen fühlen sich deutlich häufiger diskriminiert (55 Prozent) als Christ*innen (29 Prozent) oder Menschen ohne Religionszugehörigkeit (32 Prozent).Quelle
Die EU-Grundrechteagentur hat 2017 Schwarze Menschen und Türkeistämmige zu ihren Diskriminierungserfahrungen befragt. Die repräsentative Auswertung für Deutschland zeigt: Ein Drittel der Befragten mit Migrationsbezügen zu "Subsahara-Afrika" gab an, in den letzten zwölf Monaten wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Migrationshintergrunds diskriminiert worden zu sein. Bei den befragten Türkeistämmigen waren es 18 Prozent. Zu den Diskriminierungserfahrungen von Schwarzen Menschen hat die Grundrechteagentur 2019 einen Sonderbericht veröffentlicht.Quelle
Zahlen der Antifsstelle des Bundes (ADS) zeigen, dass Beschwerden wegen rassistischer Diskriminierung in den vergangenen Jahren zugenommen haben: 2019 erhielt die ADS 1.176 entsprechende Beratungsanfragen – zehn Prozent mehr als 2018 und etwa 60 Prozent mehr als 2016. Im Zuge der Corona-Pandemie könnte die Zahl weiter steigen: Allein von Januar bis April 2020 erreichten die ADS mehr als 100 Anfragen zu Diskriminierungen, die mit dem Corona-Virus zusammenhängen. In 58 Prozent dieser Fälle ging es um rassistische Diskriminierung.QuelleAntidiskriminierungsstelle des Bundes (2020): "Jahresbericht 2019", S. 45; Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2020): "Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise", S. 2
Eine Zusammenstellung von Studien über Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion und rassistischer Zuschreibungen findet sich in der "Faktensammlung Diskriminierung", die 2018 von der Bertelsmann Stiftung herausgegeben wurde.Quelle
Erlebte Diskriminierung
Wenn sich Menschen diskriminiert fühlen, muss das kein schlechtes Zeichen sein, schreibt der Politikwissenschaftler Aladin El-Mafaalani im Gastbeitrag.
Diskriminierung im Bereich Bildung
Diskriminierung von Schülern mit Migrationshintergrund lässt sich nur in den wenigsten Fällen beweisen. Dennoch gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass sie stattfindet:
- Eine OECD-Studie von 2015 zeigt: Kinder aus sozial schwachen oder Einwandererfamilien haben schlechtere Chancen auf höhere Bildung als andere Kinder.Quelle
- Mehrere Untersuchungen weisen darauf hin, dass Schüler mit Migrationshintergrund bessere Leistungen erbringen müssen als ihre Mitschüler ohne Migrationshintergrund, um eine Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten.Quelle
Auch die Vereinten Nationen und der Europarat stellen Diskriminierungen im Bildungsbereich fest. In einer Stellungnahme von 2015 empfiehlt der "UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung" (CERD) Deutschland,
- der Ausgrenzung und Segregation "ethnischer Minderheiten" im Schulsystem stärker entgegenzuwirken, die stark mit der Diskriminierung im Wohnungs- und Erwerbsleben zusammenhänge, und
- mehr zu tun, um Schülern, die Minderheiten angehören, einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu gewähren.Quelle
Die "Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz" (ECRI) kritisierte 2014 in ihrem Prüfbericht:
- Lehrer in Deutschland seien dreimal so oft geneigt, ein Kind für das Gymnasium zu empfehlen, wenn es aus einer höheren sozialen und ökonomischen Schicht kommt. Das wirke sich nachteilig auf Kinder mit Migrationshintergrund aus.
- Die meisten Bundesländer hätten keine eigene Antidiskriminierungsstelle. Da Bildung Ländersache ist, sei der Antidiskriminierungsschutz in diesem Bereich nur mangelhaft umgesetzt.Quelle
Diskriminierung am Arbeitsmarkt
Mehrere Studien zeigen, dass Menschen mit Migrationshintergrund bei der Jobsuche benachteiligt werden. Die meisten dieser Studien sind sogenannte Korrespondenztests. Dabei werden fiktive Bewerbungen verschickt, die sich nur in einem Merkmal unterscheiden: Eine Testperson hat einen deutschen Namen, die andere einen "ausländisch" klingenden Namen.
- Laut einer Studie aus dem Jahr 2018 erhalten Menschen mit Migrationshintergrund deutlich seltener eine positive Rückmeldung auf ihre Bewerbungen als Menschen ohne Migrationshintergrund. Die Chancen variierten je nach Herkunftsland: Besonders schlechte Chancen hatten Menschen mit einem albanischen, marokkanischen oder äthiopischen Migrationshintergrund. Etwas bessere Chancen hatten Bewerber*innen mit Migrationshintergrund aus einem westeuropäischen Land sowie aus Japan oder China.Quelle
- Ähnliche Ergebnisse liefert eine Studie zu Praktikumsbewerbungen aus dem Jahr 2010. Demnach reicht die Angabe eines türkischen Namens, um die Chance auf ein Vorstellungsgespräch um 14 Prozent zu senken – in kleineren Unternehmen sogar um 24 Prozent.Quelle
Besonders stark von Diskriminierung betroffen sind Musliminnen, die ein Kopftuch tragen:
- Musliminnen mit türkischem Namen, die ein Kopftuch tragen, müssen sich viermal so oft bewerben, um für ähnlich viele Bewerbungsgespräche eingeladen zu werden wie Bewerberinnen mit deutschem Namen, die kein Kopftuch tragen. Das zeigt eine Studie aus dem Jahr 2016.Quelle
- Laut einer Expertise der "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" gilt das Kopftuch bei vielen Arbeitgebern "überwiegend als unerwünscht oder sogar als unvereinbar mit Berufstätigkeit".Quelle
Auch bei der Jobvermittlung kommt es zu rassistischer Diskriminierung. Das zeigt ein Experiment, für das Wissenschaftler fiktive E-Mails mit deutsch, türkisch und rumänisch klingenden Namen an Jobcenter verschickt haben. Die Behörden antworteten zwar auf alle Mails, schickten den Fragesteller*innen mit ausländischen Namen aber häufiger unzureichende und weniger detaillierte Informationen.Quelle
Benachteiligungen am Arbeitsmarkt können Fachleuten zufolge mit dem Phänomen der sogenannten statistischen Diskriminierung zusammenhängen. Demnach greifen Arbeitgeber*innen eher auf die sozio-demografischen Merkmale einer bestimmten Gruppe zurück, wenn sie über eine Bewerbung entscheiden – und weniger auf die individuelle Eignung der Bewerber*innen. Schneidet eine bestimmte ethnische Gruppen zum Beispiel in der Bildungsstatistik schlecht ab, haben die Arbeitgeber*innen auch niedrigere Erwartungen gegenüber einzelnen Bewerber*innen aus dieser Gruppe.Quelle
Diskriminierung von Personal in der Seniorenpflege
In einer Expertise für den MEDIENDIENST zeigt die Sozialwissenschaftlerin Aleksandra Lewicki, dass nicht-christliche Pflegekräfte bei der Caritas und Diakonie von Diskriminierung betroffen sind: Der berufliche Aufstieg oder die Entfristung bleiben ihnen verwehrt – es sei denn, sie erklären sich bereit, zum Christentum zu konvertieren.
Diskriminierung am Wohnungsmarkt
Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist weit verbreitet. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2019. Demnach haben 35 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren, rassistische Diskriminierung erlebt. In den meisten Fällen ging die Diskriminierung von Privatpersonen aus, die eine oder wenige Wohnungen vermieten.Quelle
Wie sich rassistische Diskriminierung am Wohnungsmarkt äußert, ist unterschiedlich:
- Jede zweite betroffene Person sagt, dass sie eine Wohnung oder ein Haus nicht bekommen hat, weil sie einer benachteiligten Gruppe angehört (53 Prozent).
- 25 Prozent der Betroffenen sollten mehr Miete oder einen höheren Kaufpreis bezahlen als andere Bewerberinnen und Bewerber.
- 21 Prozent haben eine Immobilienanzeige gelesen, die bestimmte Personengruppen von einer Bewerbung ausgeschlossen hat.
- 12 Prozent wurden bei der Wohnungssuche beleidigt oder beschimpft.Quelle
Auch sogenannte Testing-Studien deuten darauf hin, dass Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche benachteiligt werden:
- Eine Untersuchung aus dem Jahr 2017 zeigt: Bewerber*innen mit türkischem Namen, die sich per E-Mail auf eine Wohnung bewerben, erhalten seltener eine Antwort als Bewerber mit deutschem Namen – trotz vergleichbarem beruflichen Status. Das ergab auch ein Experiment des Bayerischen Rundfunks und des Spiegel aus demselben Jahr.Quelle
- Auch bei Wohnungsbesichtigungen haben Menschen mit Migrationshintergrund schlechtere Chancen: Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 erhalten sie nach einer Besichtigung seltener eine Zusage als Menschen ohne Migrationshintergrund (25 zu 46 Prozent).Quelle
Zuletzt gab es mehrere Gerichtsurteile zum Thema:
- Das Berliner Wohnungsunternehmen "Deutsche Wohnen" muss eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zahlen, weil es nach Überzeugung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg einen Bewerber wegen seines türkischen Namens benachteiligt hat. Mit seinem Klarnamen hatte der Mann eine Absage erhalten, mit einem fiktiven deutschen Namen wurde er zu einem Besichtigungstermin eingeladen.Quelle
- Das Amtsgericht Augsburg verurteilte einen Vermieter zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 1.000 Euro. In einer Wohnungsanzeige hatte der Mann geschrieben, dass er ausschließlich "an Deutsche" vermiete, und einen Mann aus Burkina Faso abgelehnt, weil dieser "Ausländer" sei.Quelle
Diskriminierung von Flüchtlingen auf dem Wohnungsmarkt
Laut einer Expertise des "Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung" aus dem Jahr 2017 haben Geflüchtete in Berlin und Dresden schlechte Chancen, eine eigene Wohnung zu finden. Ein Grund dafür seien Vorbehalte der Vermieter*innen: Einige befürchten, unterschiedliche "Wohnkulturen" könnten zu Problemen beim Zusammenleben führen. Andere Vermieter*innen geben offen zu, dass sie keine Flüchtlinge als Mieter*innen haben wollen. Weitere Faktoren, die die Wohnungssuche erschweren, sind laut Expertise rechtliche Hürden, mangelnde Informationen sowie die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt.
Welche Effekte hat Diskriminierung?
Laut einer Studie der "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" (ADS) können Diskriminierungserfahrungen gravierende Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen haben: Fast die Hälfte der Befragten, die Diskriminierung erlebt haben (47 Prozent), gab an, dass es sie belaste, immer wieder daran denken zu müssen. Rund 40 Prozent sagten, dass sie durch die Diskriminierungserfahrung misstrauischer geworden seien. Nur rund 18 Prozent fühlten sich durch die Erfahrung bestärkt, weil sie sich gegen die Benachteiligung gewehrt haben.Quelle
Die ständige Konfrontation mit negativen Stereotypen und Vorurteilen beeinträchtigt das Selbstwertgefühl und kann zu geringeren kognitiven Leistungen führen, schreiben Wissenschaftler in einer Expertise für die ADS. Zudem erhöhe Diskriminierung die Gefahr der Gewaltbereitschaft sowie das Risiko, selbst Opfer von Gewalt zu werden.Quelle
Neben den persönlichen Folgen für die Betroffenen weisen die Autoren der Expertise auch auf negative Folgen für die Integration hin. So verhindere Diskriminierung die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und erschwere die soziale Teilhabe. Zudem führe sie bei einigen Betroffenen dazu, dass sie sich stärker mit dem Herkunftsland identifizieren – und damit weniger bereit sind, sich in die Gesellschaft des Aufnahmelandes zu integrieren.Quelle
News Zum Thema: Diskriminierung
Interview Corona trifft Minderheiten besonders hart
In Großbritannien sterben überproportional viele Angehörige von Minderheiten an Covid-19. Die Soziologin Aleksandra Lewicki befürchtet, dass das in Deutschland ähnlich sein könnte. Daten dazu gibt es hierzulande keine – und genau das sei Teil des Problems.
Automatisierte Entscheidungen "Algorithmen bergen die Gefahr, Menschen zu diskriminieren"
In der Justiz, bei der Kreditvergabe oder im Strafvollzug: Algorithmen werden in immer mehr Bereichen eingesetzt. Sie sollen komplexe Entscheidungen erleichtern. Jedoch können sie auch Menschen diskriminieren, sagt der Wirtschaftswissenschaftler Carsten Orwat.
Bildung Was tun gegen Diskriminierung an Schulen?
Studien zeigen, dass viele Schülerinnen und Schüler Diskriminierung erleben. Den Betroffenen fällt es aber oft schwer, sich zu wehren. Wie lässt sich das ändern? Der MEDIENDIENST hat Fachleute dazu befragt.